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   ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22   

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ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22 (https://dejure.org/2022,50910)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 03.08.2022 - 2 Ca 547/22 (https://dejure.org/2022,50910)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 03. August 2022 - 2 Ca 547/22 (https://dejure.org/2022,50910)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Rechtsmissbrauch wäre anzunehmen, sofern ein Kläger sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm darum gegangen sein sollte, nur den formalen Status als Bewerber i.S.v. § 6 Absatz 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (vgl. u.a. BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 48 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 149).

    Aus dem Umstand, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt, kann aber nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

    Dies kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, das auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber - sei es bereits unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungs- bzw. Schadensersatzklage oder im Verlaufe eines Prozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Zahlung einlässt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 67; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 58, BAGE 155, 149; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022, a. a. O.).

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Damit können im Rahmen der Prüfung, ob ein Entschädigungs- und Schadensersatzverlangen dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand ausgesetzt sind, in der Regel nur Umstände aus der Zeit bis zur Absage berücksichtigt werden und deshalb regelmäßig nicht solche, die zeitlich danach liegen (BAG, Urteil vom 26.01.2017, Az. 8 AZR 848/13, juris).

    Aus dem Umstand, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt, kann aber nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

    Vielmehr verbleibt ebenso die Möglichkeit, dass der Kläger ein ernsthaftes Interesse an dem Erhalt der Stelle hatte, und dass er mit der Erhebung der Entschädigungsklage zulässigerweise seine Rechte nach dem AGG wahrgenommen hat (vgl. zum Ganzen: BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 -, Rn. 124 - Rn. 152, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022, a. a. O.).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Zudem mag die Frage, wie viel Mühe sich ein Bewerber mit seinem Bewerbungsschreiben und den weiteren Bewerbungsunterlagen gegeben hat und wie ansprechend diese sind, für die konkrete Auswahlentscheidung eines Arbeitgebers ausschlaggebend sein; es existiert aber kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass nur derjenige, der eine fehlerfreie, ansprechende Bewerbung verfasst, an der Stelle interessiert ist, noch der gegenteilige Erfahrungssatz, dass derjenige, dessen Bewerbung diesen Vorgaben nicht entspricht, sich nur mit dem Ziel bewirbt, die formale Bewerberposition zu erlangen, um Entschädigungsansprüche geltend machen zu können (BAG, Urteil vom 11.08.2016 Az. 8 AZR 4/15, juris, Rn. 56).

    Aus dem Umstand, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt, kann aber nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).

    Dies kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, das auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber - sei es bereits unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungs- bzw. Schadensersatzklage oder im Verlaufe eines Prozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Zahlung einlässt (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 67; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 58, BAGE 155, 149; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022, a. a. O.).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Rechtsmissbrauch wäre anzunehmen, sofern ein Kläger sich nicht beworben haben sollte, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm darum gegangen sein sollte, nur den formalen Status als Bewerber i.S.v. § 6 Absatz 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (vgl. u.a. BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 48 ff.; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 149).

    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (Urteil des EuGH vom 28.07.2016, AZ: C-423/15, juris, Rn. 40; Urteil des BAG vom 11.08.2016, AZ: 8 AZR 406/14, juris, Rn. 57).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu entfalten und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 11.08.2016, AZ: 8 AZR 406/14, juris Rn. 101; BAG, Urteil vom 28.05.2020, Az. 8 AZR 170/19, juris, Rn. 18ff; LAG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, AZ: 14 Sa 1427/16, juris, Rn. 118).

  • LAG Hamm, 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16

    Alter; Behinderung; Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung;

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Solche objektiven Umstände können sich beispielsweise aus dem Bewerbungsschreiben ergeben, wenn der Bewerber keinerlei Berufserfahrung aus dem gesuchten Bereich anführt (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.10.2018, AZ: 26 Sa 681/18, Juris Rn. 26; des LAG Hamm vom 13.06.2017, AZ: 14 Sa 1427/16, Juris Rn. 27, 99), der Bewerber offensichtlich ungeeignet ist, also unzweifelhaft ist, dass er dem Anforderungsprofil nicht entspricht (BAG, Urteil vom 11.08.2016, AZ: 8 AZR 375/15, juris Rn. 35, NZA 2017 Seite 43; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.07.2019, AZ: 5 Sa 82/18, juris Rn. 48, 49) oder wenn die Bewerbung floskelhafte, eine Absage geradezu provozierende Angaben enthält (BAG, Urteil vom 25.10.2018, Az. 8 AZR 562/16, juris, Rn. 55ff).

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu entfalten und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 11.08.2016, AZ: 8 AZR 406/14, juris Rn. 101; BAG, Urteil vom 28.05.2020, Az. 8 AZR 170/19, juris, Rn. 18ff; LAG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, AZ: 14 Sa 1427/16, juris, Rn. 118).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    In Bezug auf das subjektive Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (Urteil des EuGH vom 28.07.2016, AZ: C-423/15, juris, Rn. 40; Urteil des BAG vom 11.08.2016, AZ: 8 AZR 406/14, juris, Rn. 57).

    Das Missbrauchsverbot ist allerdings nicht relevant, wenn das fragliche Verhalten eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Vorteils (vgl. EuGH, Urteil vom 28.07.2016, a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22

    Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff,

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Zudem führte der Kläger einen Rechtsstreit beim LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22).

    Damit ist ein digitales Bewerbungsschreiben zugegangen (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juni 2022 - 2 Sa 21/22 -, juris).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Aus dem Umstand, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt, kann aber nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Aus dem Umstand, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt, kann aber nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22
    Aus dem Umstand, dass eine Person mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt, kann aber nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden (vgl. etwa BAG, 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232).
  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1994 - 22 W 28/94

    Bindung des Gerichts bei mit Mindestvorstellungsbetrag angegebenem

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

  • LAG Köln, 23.08.2018 - 6 Sa 147/18

    Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung zum

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18

    Stellenausschreibung - Diskriminierung - Besetzung vor Bewerbungseingang -

  • LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin;

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 03.08.2022 - 2 Ca 547/22 - wie folgt abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 03.08.2022, Az. 2 Ca 547/22, die Klage abzuweisen.

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.09.2023 - 6 Ca 6055/23

    Entschädigungszahlung nach dem AGG

    o ArbG Gelsenkirchen, Urteil vom 3. August 2022 - 2 Ca 547/22 -, juris / LAG Hamm Urt. v. 23.3.2023 - 18 Sa 888/22, BeckRS 2023, 27912.
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